Haben sie von ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen, melden sie sich bitte umgehend zur Behandlung an.

Die Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur 14 Tage lang, die der Berufsgenossenschaften (BG) sogar nur 7 Tage. Dabei genügt es nicht sich innerhalb dieser Frist anzumelden, bis dahin muss bereits die 1. Behandlung erfolgen. Meistens können wir einen 1. Behandlungstermin auch erst einige Tage nach Anmeldung realisieren.

Sollten sie wissen, das sie die verordnete Behandlung nicht unverzüglich beginnen können, hat ihr Arzt die Möglichkeit, wenn es medizinisch vertretbar ist, einen späteren Behandlungsbeginn (bis zu einem Monat nach Ausstellung) auf dem Rezept in einem dafür vorgesehenen Feld zu datieren.

Bitte vermeiden sie es ohne dringende Gründe Termine abzusagen, bei Unterbrechungen >14 Tage (BG >7 Tage) verfallen die restlichen Behandlungen. Weiterhin können wir aufgrund der Bestellsituation nicht immer gewährleisten, dass die ausgefallenen Termine innerhalb der Fristvorgaben der Krankenkassen nachgeholt werden können.

Wenn sie dennoch einmal einen Termin absagen müssen, tun sie das bitte mind. 1 Tag (24h) vorher, um es uns zu ermöglichen, diesen Termin an einen anderen Patienten neu zu vergeben. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine ist eine Ausfallentschädigung von 10,- € zu entrichten. Dies entfällt natürlich, wenn dringende unvermeidliche oder nicht zu beeinflussende Gründe vorliegen (selbst oder Kind erkrankt, Unfall oder Stau auf dem Anfahrtsweg, Glatteis, etc.).

Bitte bringen sie zur Anmeldung ihre Chipkarte der Krankenkasse und, falls vorhanden, ihren Befreiungsausweis von Zuzahlungen mit.

Bei Anmeldung sind wir verpflichtet, für jedes eingereichte Rezept 10,- € Rezeptgebühr im Auftrag der Krankenkasse (nur gesetzliche Kassen) zu verlangen. Sind sie von Zuzahlungen befreit, brauchen sie die Rezeptgebühr nicht zu zahlen.

CHECKLISTE ZUR ANMELDUNG

  • Bei Verordnung von Physiotherapie bitte umgehend zur Behandlung anmelden
  • Rezepte der gesetzlichen Krankenkassen gelten nur 14 Tage
  • Rezepte der Berufsgenossenschaft (BG) gelten sogar nur 7 Tage
  • Innerhalb dieser Zeit ersten Behandlungstermin wahr nehmen
  • Chipkarte der Krankenkasse Befreiungsausweis von Zuzahlungen (falls vorhanden)
  • 10,- € Rezeptgebühr (nur gesetzliche Krankenkassen)
  • Vermeiden Sie es ohne dringende Gründe Termine abzusagen

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN

  • Montag07:30 - 12:00 / 13:00 - 15:30
  • Dienstag07:30 - 12:00 / 13:00 - 18:00
  • Mittwoch07:30 - 12:00 / 13:00 - 15:30
  • Donnerstag07:30 - 12:00 / 13:00 - 18:00
  • Freitag07:30 - 12:00 / 13:00 - 14:30
  • Samstagnach Vereinbarung
  • Sonntaggeschlossen